Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Actaria GmbH, Rödingsmarkt 9, 20459 Hamburg (nachfolgend „Actaria“)

für das Betreiben und Verwalten eines Netzwerks im Internet, über das die Anbieter (nachfolgend „Advertiser“) ihre Waren und / oder Dienstleistungen im Wege des Performance-Marketings bewerben können.

I. Begrifflichkeiten

1.
Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe definieren sich im Zweifel wie folgt:

Ad Impression ist das Anzeigen eines Werbemittels des Advertisers durch einen beteiligten Publisher, wie ausschließlich vom Tracking Code angegeben.

Advertiser-Ausfall ist das Ausfallen des Tracking Codes beim korrekten Erfassen von beispielsweise Web-Traffic und Aktionen infolge eines Verstoßes des Advertisers gegen Verpflichtungen aus den Ziffern II. 2. oder III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Advertiser-Materialien sind alle Warenzeichen, Werbeinhalte, Bilder, Banner, Texte, Videos, Daten oder sonstige Materialien, die Actaria, einem beteiligten
Publisher oder einem Sub-Publisher durch den Advertiser oder in dessen Namen bereitgestellt werden.

Advertiser-URLs sind alle Webseiten, Applications („Apps“) oder Dienstleistungen des Advertisers, die (i) im Einzelvertrag dargelegt werden oder (ii) gemäß der Tracking-Richtlinie dieser Vereinbarung unterliegen.

Aktion ist ein/ e Transaktion, Lead, Click, Ad Impression oder ein anderes Ereignis, auf der/ dem Provisionen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen basieren können.

Aktivierungsdatum ist das tatsächliche Datum des Programmstarts im Netzwerk (unter dieser oder einer vorhergehenden Vereinbarung zwischen Actaria und dem Advertiser beziehungsweise seiner Vorgänger oder Zedenten).

Arbeitstag ist jeder Tag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und allen nationalen Feiertagen in Deutschland.

Besucher ist jede Person, die einem Link folgt.

Beteiligter Publisher ist ein Publisher, der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen den Advertiser oder dessen Produkte vermarktet.

Bonus ist eine Ad-hoc-Zahlung durch den Advertiser an einen beteiligten Publisher als Gegenleistung für eine bestimmte Bewerbung oder sonstige Marketing-Aktivität.

Click ist das Folgen eines Links durch einen Besucher im Rahmen einer Kampagne oder eines Programms mit Abrechnung auf CPC-Basis, wie ausschließlich vom Tracking Code angegeben.

CPO ist die berechnete Provision pro freigegebener Transaktion.

CPC ist die berechnete Provision pro gültigem Click.

CPL ist die berechnete Provision pro freigegebenem Lead.

CPM ist die berechnete Provision pro tausend Ad Impressions.

Deposit hat die in Ziffer VIII. 9. festgelegte Bedeutung.

Dienstleistungen sind die im Rahmen dieser Vereinbarung durch Actaria bereitgestellten Dienstleistungen oder Unterstützungen.

Freigegebene Transaktion ist (i) eine Transaktion, die vom Advertiser gemäß Ziffer V. 5. freigegeben wurde; oder (ii) eine Transaktion, für die der
Validierungszeitraum abgelaufen ist.

Freigegebener Lead ist (i) ein vom Advertiser gemäß Ziffer V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen freigegebener Lead; oder (ii) ein Lead, für den der
Validierungszeitraum abgelaufen ist.

Gebühren sind die „Setup Fee“, die „Platform Fee“ und die „Reintegration Fee“ sowie “Other Fees“.

Interface ist die Software-Plattform, die von Actaria oder dem damit beauftragten Vertragspartner zur Bereitstellung der Dienstleistungen im jeweiligen Land
betrieben wird.

Kampagne ist ein festgelegter Zeitraum für die Bereitstellung der Dienstleistungen während der Laufzeit.

Kampagnen-Auftragsformular ist das Formular zum Abschluss des Einzelvertrages.

Kampagnenlaufzeit hat die im entsprechenden Kampagnen-Auftragsformular festgelegte Bedeutung.

Konzerngesellschaft ist eine Holding-Gesellschaft oder Tochtergesellschaft einer Partei beziehungsweise einer ihrer Holding-Gesellschaften. Ein Unternehmen ist eine „Tochtergesellschaft“ eines anderen Unternehmens, seiner „Holding-Gesellschaft“, wenn dieses andere Unternehmen (i) die Mehrheit der Stimmrechte hält, oder (ii) Gesellschafter dieses Unternehmens ist und das Recht hat, die Mehrheit der Mitglieder des Vorstands zu bestellen oder abzuberufen, oder (iii) Gesellschafter dieses Unternehmens ist und alleine, gemäß einer Vereinbarung mit anderen Gesellschaftern, eine Mehrheit der Stimmrechte an diesem Unternehmen kontrolliert.

Laufzeit ist die Laufzeit des Einzelvertrags vom Zeitpunkt des Inkrafttretens bis zur Kündigung beziehungsweise zum Außerkrafttreten gemäß Ziffer XVI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Lead ist ein Sale Lead des Advertisers, der im Tracking-Zeitraum generiert wird, wie ausschließlich vom Tracking Code angegeben.

Link ist der Hyperlink auf einer Publisher-Webseite zu einer Advertiser-URL.

Netzwerk ist das von Actaria selbst oder damit beauftragten Vertragspartnern betriebene Marketing-Netzwerk von Publishern und Advertisern zur Ermöglichung von u. a. Affiliate- und Performance-Marketing.

Produkt ist ein Produkt, eine Dienstleistung oder eine vergleichbare, vom Advertiser auf einer Advertiser-URL zum Verkauf angebotene Leistung.

Programm ist die laufende Bereitstellung von Dienstleistungen in Bezug auf eine Advertiser-URL während der Laufzeit.

Publisher ist (i) der Betreiber einer Webseite, App oder Dienstleistung, der mit dem Unternehmen vereinbart hat, sich dem Netzwerk zum Vermarkten von
Advertisern oder ihren Produkten als Affiliate anzuschließen, oder (ii) ein Publisher-Netzwerk.

Publisher-Subnetzwerk ist der Betreiber eines Marketing-Netzwerks mit weiteren Publishern zur Ermöglichung von u. a. Affiliate- und Performance-Marketing, der mit dem Unternehmen vereinbart hat, sich dem Netzwerk zum Vermarkten von Advertisern oder ihren Produkten als Affiliate anzuschließen.

Publisher-Webseite ist eine Webseite, App oder Dienstleistung, die von einem Publisher zur Vermarktung von Advertisern oder ihren Produkten betrieben wird.

Rechte des geistigen Eigentums sind alle Urheberrechte und verwandten Schutzrechte, Patentrechte auf Erfindungen, Gebrauchsmuster, Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Handels-, Firmen- und Domainnamen, Rechte für Handelsaufmachung oder -ausstattung, auf Klageerhebung wegen Kennzeichenmissbrauchs, Rechte hinsichtlich unlauteren Wettbewerbs, Rechte an Designs, Rechte an Computersoftware, Datenbankrechte (einschließlich aller
Datenbankrechte im Netzwerk), Topographierechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Rechte an vertraulichen Informationen einschließlich Know-how und
Betriebsgeheimnissen sowie alle weiteren Rechte des geistigen Eigentums, unabhängig davon, ob registriert oder nicht und einschließlich aller Anwendungen
und Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte und ähnliche oder gleichwertige Rechte oder Schutzformen in allen Teilen der Welt.

Regelungen zum Datenschutz sind sämtliche datenschutzrechtlichen und sonstigen Bestimmungen und Gesetze, die Anwendung finden hinsichtlich der Datenverarbeitung im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich aller Vorschriften zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG (die „Datenschutzrichtlinie“) oder der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG.

Reguläre Netzwerk-Gebühr ist die monatliche Gebühr für die Zurverfügungstellung des Netzwerks. Ihre Höhe ist im Einzelvertrag festgelegt.

Reguläre Setup-Gebühr ist eine einmalige Gebühr für die individuelle Einrichtung des Advertisers im Netzwerk, die im Einzelvertrag festgelegt ist.

Reintegration ist die Reintegration des Tracking Codes in eine Advertiser-URL, die ohne Verschulden von Actaria nach dem Aktivierungsdatum erforderlich ist.
Reintegrations-Gebühr ist die im Einzelvertrag festgelegte Gebühr für jede vorzunehmende Reintegration.

Sub-Publisher ist der Betreiber einer Webseite, App oder Dienstleistung, der mit dem Publisher-Netzwerk vereinbart hat, Advertiser oder ihre Produkte zu
vermarkten.

Transaktion ist der vereinbarte Kauf eines Produkts durch einen Besucher im Tracking-Zeitraum, wie ausschließlich vom Tracking Code angegeben.

Tracking Code ist der Software-Code von Actaria (zum jeweiligen Zeitpunkt) oder vom beauftragten Vertragspartner für die Erfassung von u. a. Web-Traffic und
Aktionen.

Tracking-Richtlinie ist die Tracking-Richtlinie im Sinne von Ziffer III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, offen gelegt durch oder in Bezug auf eine Partei, einschließlich: Informationen, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung entstehen; Informationen über Geschäftsangelegenheiten einer Partei; Informationen über den Betrieb, Produkte oder Geschäftsgeheimnisse einer Partei; Informationen über die Technologie einer Partei (einschließlich Know-how und Quellcode) und jegliche Ableitungen irgendeines Teils von diesen und die (i) als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet sind; oder (ii) von einem vernünftigen Unternehmer als vertraulich angesehen werden würden.

Werbeumfeld (des Publishers): Das Werbeumfeld ist das vertragsgegenständliche Internetangebot des Publishers bzw. eines Dritten, der die Nutzungsrechte an den Internetangeboten eines Publishers erwirbt, z.B. Webseiten, mobile Seiten, soziale Profile, Apps etc. In den Programmbedingungen kann der Advertiser das Werbeumfeld aber auch erweitern (z.B. auf Search-Engine-Marketing). Sofern es sich bei dem Werbeumfeld um eine Webseite handelt, ist darunter das Internetangebot des Publishers unter den vom Publisher angegebenen und angemeldeten Domains mit den vom Advertiser geprüften Inhalten zu verstehen. Die im Account des Publishers angegebenen Domains sind für den Advertiser unter Umständen einsehbar. Der Advertiser wird diese bzw. deren Inhalte proaktiv in angemessenen Abständen prüfen und, soweit angezeigt, Actaria melden.

Werbevorschriften sind alle anwendbaren Werbegesetze, -regulierungen oder -vorschriften und Datenschutzgesetze in Bezug auf Werbung (einschließlich dem Gesetz zum Schutz der Online-Privatsphäre von Kindern COPPA in dessen Anwendungsbereich), alle allgemein anerkannten Verhaltenskodizes zur Selbstverpflichtung und alle zugehörigen Leitlinien oder Empfehlungen zu Best Practices.

2.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • gelten alle den Begriffen im Einzelvertrag zugewiesenen Bedeutungen gleichermaßen,
  • gilt der Singular auch für die Bezugnahme auf den Plural und umgekehrt,
  • steht der Begriff „Person“ für eine Einzelperson, ein Unternehmen, eine Partnerschaft, einen Verein oder eine sonstige juristische Person
  • gelten in Bezug auf Gesetze, Beschlüsse, Verordnungen oder ähnliche Instrumentarien auch jegliche Änderungen oder Ersetzungen und
  • schließen die Begriffe „schreiben“ und „schriftlich“ E-Mails ein, nicht aber Faxe

Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Einzelvertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Einzelvertrag Vorrang.

II. Wesentliche Vertragsgegenstände

1.
Actaria stellt dem Advertiser, vorbehaltlich der Einhaltung der Verpflichtungen unter Ziffer III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Advertiser,
Folgendes bereit:

  • die hier vereinbarten Dienstleistungen;
  • den Zugang zum Interface;
  • Updates des Tracking Codes, der das Interface allgemein zugänglich macht.

2.
Der Advertiser verpflichtet sich

  • Actaria die Advertiser-Materialien zur Verfügung zu stellen,
  • den Publisher unverzüglich auszuwählen und als beteiligten Publisher zuzulassen,
  • die korrekte Einbindung des Tracking Codes in die Advertiser-URLs, einschließlich aller Updates, gemäß der Tracking-Richtlinie von Actaria zu gewährleisten,
  • alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um Actaria, sofern möglich im Voraus, über jegliche Umstände zu informieren, die dazu führen könnten, dass der Tracking Code die Aktionen nicht korrekt erfassen kann,
  • Actaria jegliche vernünftigerweise zu verlangende Information, Unterstützung oder Zugang bereitzustellen, um die Erbringung der nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldeten Dienstleistungen zu ermöglichen,
  • sicherzustellen, dass alle Informationen, die er Actaria bereitstellt, fehlerfrei und aktuell sind und
  • Actaria über jegliche tatsächlichen und (sofern möglich) vorhersehbaren Ausfälle der einzelnen Advertiser-URLs zu informieren.

III. Einbindung des Tracking Codes

1.
Unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung stellt Actaria dem Advertiser Folgendes bereit:

  • den Zugang zum Tracking Code
  • jegliche Informationen, Unterstützungen oder Zugänge, die vernünftigerweise erwartet werden können, um die korrekte Einbindung des Tracking Codes in die Advertiser-URLs durch den Advertiser zu ermöglichen

2.
Der Advertiser verpflichtet sich, innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Inkrafttreten der Vereinbarung:

  • den Tracking Code korrekt und gemäß der Tracking-Richtlinie von Actaria in die Advertiser-URLs einzubinden
  • Actaria die Advertiser-Materialien zur Verfügung zu stellen

3.
Actaria kann die Einbindung des Tracking Codes in die Advertiser-URLs testen, indem ein Testauftrag für den Kauf von Produkten aufgegeben wird. Actaria benachrichtigt den Advertiser über Testaufträge, die Actaria innerhalb von 48 Stunden nach dieser Mitteilung stornieren muss. Bei Actaria aufgrund nicht stornierter Testaufträge entstandene Kosten, einschließlich Kaufpreis und Lieferkosten, sind gemäß Ziffer VIII. 6. vom Advertiser zu tragen.

4.
Der Advertiser erkennt an, dass

  • Actaria von der korrekten Verwendung des Tracking Codes abhängig ist, um sicherzustellen, dass die Aktionen getrackt und aufgezeichnet werden können,
  • er den Tracking Code nach Anweisung von Actaria einbinden muss, um ein optimales Tracking und eine optimale Erfassung der Aktionen zu erreichen und
  • er den Tracking Code in die Advertiser-URLs und Iterationen der Advertiser-URLs (einschließlich mobilen Webseiten und Iterationen, die Advertiser-URLs in der Einbindung darstellen) einbindet, um zu ermöglichen, dass der Tracking Code jegliche Aktionen (oder gegebenenfalls ein anderes Ereignis) in Echtzeit erfassen und den betreffenden beteiligten Publisher, dem die Aktion (oder gegebenenfalls das Ereignis) zugeordnet wird, ermitteln kann.

IV. Verwaltung der Kampagnen

1.
Die Programme starten so bald wie möglich nach vollständiger Erfüllung aller Pflichten gemäß Ziffer III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.
Mit der Erteilung eines Kampagnen-Auftrags (= Abschluss des Einzelvertrages) stellt der Advertiser dem Unternehmen alle kampagnenrelevanten Advertiser-Materialien zur Verfügung.

3.
Der Advertiser wird den Publishern genehmigen, ihn und seine Produkte zu vermarkten.

Zudem wird er die beteiligten Publisher informieren über:

  • relevante Informationen zur Bewerbung des Advertisers oder von dessen Produkten,
  • für die Bewerbung der Produkte des Advertisers gültige Werbevorschriften,
  • Advertiser-Materialien, die an Kinder gerichtet sind und
  • Geschäftsbedingungen oder sonstige Anforderungen, die der Advertiser zum jeweiligen Zeitpunkt für die Bewerbung des Advertisers oder von dessen Produkten zu Grunde legt.

Der Advertiser verpflichtet sich, Actaria über jegliche Beschwerden, die dem Advertiser in Bezug auf beteiligte Publisher zukommen, zu informieren. Er wird den Geschäftsbedingungen oder sonstigen Anforderungen entsprechen, die ein beteiligter Publisher zum jeweiligen Zeitpunkt für seine Bewerbung des Advertisers oder von dessen Produkten zu Grunde legt.

4.
Jeglichen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Anforderungen, die der Advertiser zum jeweiligen Zeitpunkt für seine Bewerbung oder die Bewerbung seiner Produkte einsetzt, gehen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor

5.
Der Advertiser darf solche Publisher nicht ablehnen, denen es erlaubt ist, den Advertiser in anderen Affiliate-Marketing-Netzwerken im jeweiligen Land oder als Teil einer/s In-House- oder privaten Affiliate-Marketing-Kampagne oder -Programms zu bewerben.

6.
Der Advertiser ist berechtigt, die tägliche Verwaltung von Kampagnen und Programmen nach schriftlicher Mitteilung an Actaria an einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, der Advertiser bleibt primär Haftender für die Handlungen oder Unterlassungen des Dritten.

7.
Der Advertiser erkennt an, dass zu Gunsten der Publisher des Advertiser-Partnerprogramms von ihm zu entrichtende Provisionsansprüche entstehen, soweit der Advertiser über die von den Publishern des Advertiser-Partnerprogramms betriebenen Webseiten Umsätze tätigt. Die Regelungen über die Provisionssätze für Publisher und deren Höhe sind jederzeit über das Interface für den Advertiser einsehbar.

Der Advertiser erkennt zudem an, dass zur Einziehung der sich hieraus ergebenden Forderungen der Publisher sowohl Actaria als auch etwaige mit dem Betrieb des Marketings-Netzwerkes beauftragte Vertragspartner von Actaria berechtigt sind.

Auf Verlangen des Advertisers wird Actaria eine Einzugsberechtigung seines Vertragspartners bestätigen.

8.
Actaria ist berechtigt, an etwaige mit dem Betrieb des Marketing-Netzwerkes beauftragte Vertragspartner von Actaria folgende Daten des Advertisers zu übermitteln:

  • den Firmennamen
  • die Firmenadresse
  • die Handelsregisternummer
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

9.
Der Advertiser erklärt sich dazu bereit, zu versichern, dass er alle Rechnungen über Provisionssätze der Publisher in einer der folgenden Währungen bezahlen wird: EUR / CAD / JPY / CHF / GBP / AUD / SEK / DKK / NOK / ZAR / USD / MXN / HKD / NZD / SGD. Für den Fall, dass eine Zahlung in einer der  vorgenannten Währungen nicht möglich sein sollte, erklärt er sich damit einverstanden, Actaria selbst oder den mit dem Betrieb des Marketing-Netzwerkes beauftragten Vertragspartner der Actaria über eine von Actaria mitgeteilte E-Mail-Adresse hierüber zu informieren und einen anderen möglichen Zahlungsweg anzubieten.

V. Tracking

1.
Der Tracking Code und die Tracking-Richtlinie bilden die ausschließliche Grundlage für die Erfassung und Ermittlung von Aktionen und Provisionen.

2.
Actaria verpflichtet sich, es dem Advertiser zu ermöglichen, Transaktionen und Leads freizugeben oder abzulehnen und Fragen des Advertisers in Bezug auf Aktionen so bald wie möglich zu beantworten.

3.
Der Advertiser verpflichtet sich, Transaktionen und Leads nach dem Grundsatz von Treu und Glauben und im Einklang mit seiner bisherigen Vorgehensweise zur Freigabe oder Ablehnung von Transaktionen oder Leads dieser Art freizugeben, es sei denn es erfolgt eine angemessene Vorankündigung an die beteiligten Publisher über eine Änderung der Vorgehensweise des Advertisers zur Freigabe oder Ablehnung von Transaktionen oder Leads. Der Advertiser wird alle  angemessenen Anstrengungen unternehmen, um Transaktionen und Leads innerhalb des Validierungszeitraums freizugeben.

4.
Der Advertiser darf nur ablehnen:

  • Transaktionen, bei denen der Advertiser gegenüber Actaria angemessen glaubhaft machen kann, dass sie aufgrund anwendbarer gesetzlicher Verbraucher-Widerrufsrechte oder vertraglicher Widerrufsrechte im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen storniert wurden.
  • Transaktionen und Leads, bei denen der Advertiser gegenüber Actaria angemessen glaubhaft machen kann, dass sie entweder unter Verletzung der Geschäftsbedingungen oder sonstigen Anforderungen, die der Advertiser für die Bewerbung des Advertisers oder von dessen Produkten stellt, erzeugt wurden oder Ergebnis einer Täuschung durch einen beteiligten Publisher sind.

5.
Alle Transaktionen und Leads werden am Ende des betreffenden Validierungszeitraums als durch den Advertiser freigegeben angesehen, sofern sie nicht gemäß Ziffer V. 4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgelehnt wurden.

6.
Der Advertiser erkennt an und stimmt zu, dass er nicht berechtigt ist, von Actaria oder einem beteiligten Publisher an Actaria gezahlte Gebühren oder Provisionen für freigegebene Transaktionen, freigegebene Leads (einschließlich der gemäß Ziffer V. 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als freigegeben angesehenen), Clicks oder Ad Impressions zurückzufordern. Der Advertiser verzichtet und stellt Actaria oder die beteiligten Publisher frei von jeglichen eventuell bestehenden Ansprüchen hinsichtlich der Rückforderung von ausgezahlten Gebühren oder Provisionen.

VI. Vergütung und Aktionen

1.
Die Actaria zustehende Monats-Vergütung (Reguläre Netzwerk-Gebühr sowie sonstige Gebühren) wird im Einzelvertrag bestimmt. CPO-Provisionen in Bezug auf
freigegebene Transaktionen werden festgelegt als:

  • ein Prozentsatz des Kaufpreises des Produktes / der Produkte, die Gegenstand der freigegebenen Transaktion sind, wie im Interface dargelegt oder
  • ein pauschaler Fixbetrag, unabhängig vom Kaufpreis des Produktes / der Produkte, die Gegenstand der freigegebenen Transaktion sind, wie im Interface dargelegt.

Die Einzelheiten hierzu sind im Einzelvertrag geregelt.

2.
Der Advertiser kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Provisionen zahlen, zu den im Interface dargelegten Bedingungen. Boni können vom Advertiser und beteiligten Publishern nach eigenem Ermessen vereinbart werden. Actaria tätigt eine entsprechende Zahlung an den betreffenden beteiligten Publisher, dem die freigegebene Transaktion, der freigegebene Lead, der Click oder die Ad Impression zugeordnet wurde oder an den der Bonus zu zahlen ist. Diese Zahlung kann vorbehaltlich der vorhergehenden Provisionszahlung des Advertisers erfolgen.

3.
Provisionen und Boni für in der Vergangenheit liegende Aktionen oder andere Marketing-Aktivitäten können nicht geändert werden.

4.
Jegliche Änderungen in Bezug auf die Provisionen werden kraft der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen und stellen keine Ergänzung derselben oder eine neue Vereinbarung dar.

5.
Vorbehaltlich Ziffer XI. dieser Vereinbarung darf die Provision nicht geringer sein als die entsprechende Provision des Advertisers in anderen Affiliate Marketing-Netzwerken im jeweiligen Land oder In-House- oder privaten Affiliate-Marketing-Programmen.

6.
Alle Maßnahmen zur Verhinderung der Entstehung oder zur Reduzierung eines Provisionsbetrags, einer Netzwerk-Gebühr oder eines Bonus, welche/r in Bezug auf eine Aktion entstanden oder fällig ist und die auf der Grundlage ergriffen werden, dass der mit der Aktion im Zusammenhang stehende Besucher die Advertiser-URL ebenfalls über nicht dem Netzwerk angehörige Verkaufskanäle oder Web-Traffic-Quellen besucht hat, werden als „Deduplizierung“ bezeichnet.

Die Deduplizierung unterliegt der Einschränkung, dass sie weder im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung noch der Tracking-Richtlinie stehen darf. Die Deduplizierung darf nicht angewandt werden, soweit der mit der Aktion im Zusammenhang stehende Besucher die Advertiser-URL innerhalb des Trackingzeitraums ebenfalls besucht hat:

  • nach Eingabe der Advertiser-URL in einen Web-Browser;
  • über einen Link in organischen Suchergebnissen, bezahlten Suchergebnissen mit Markennamen des Advertisers, organischen Social Media-Ergebnissen, Preisvergleich-Webseiten;
  • infolge von internem E-Mail-Marketing oder Newslettern;
  • infolge von Retargeting für Besucher per E-Mail, per Telefon, über Interstitials oder Pop-Ups oder auf der Advertiser-URL aufgrund des Verhaltens des Besuchers.

VII. Geforderte Aktionen

Die Regelungen dieses Absatzes greifen ab Ankündigung von Actaria gegenüber dem Advertiser.

1.
Es gelten die folgenden Definitionen und Auslegungsregeln:

Geforderte Aktion ist ein geforderter Lead oder eine geforderte Transaktion.

Geforderter Lead ist ein Sales Lead des Advertisers, der innerhalb des Trackingzeitraums generiert wurde und der (i) nicht vom Tracking Code erfasst und/ oder nicht vom Advertiser gemäß Ziffer V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Transaktion freigegeben wurde; und (ii) von dem ein beteiligter Publisher dem Unternehmen angemessen glaubhaft machen kann, dass er vom Tracking Code erfasst und / oder gemäß Ziffer V. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Lead freigegeben worden sein sollte.

Geforderte Transaktion ist ein vereinbarter Kauf eines Produkts durch einen Besucher innerhalb des Trackingzeitraums, der (i) nicht vom Tracking Code erfasst und / oder nicht vom Advertiser als Transaktion gemäß Ziffer V. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen freigegeben wurde; und (ii) von dem ein beteiligter Publisher dem Unternehmen angemessen glaubhaft machen kann, dass er vom Tracking Code erfasst und / oder gemäß Ziffer V. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Advertiser als Transaktion freigegeben worden sein sollte.

Die Bezeichnungen freigegebene Transaktion und freigegebener Lead schließen jeweils eine geforderte Transaktion und einen geforderten Lead ein, die / der gemäß dieser Ziffer freigegeben wurde.

2.
Es gilt ein Validierungszeitraum für geforderte Aktionen von 60 Tagen.

3.
Actaria wird dem Advertiser ermöglichen, geforderte Aktionen freizugeben oder abzulehnen und Fragen des Advertisers in Bezug auf geforderte Aktionen so bald wie möglich beantworten.

4.
Der Advertiser wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um geforderte Aktionen innerhalb des Validierungszeitraums für geforderte Aktionen freizugeben. Der Advertiser muss geforderte Aktionen nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung jeglicher durch einen beteiligten Publisher bereitgestellter Informationen als Nachweis, dass die geforderten Aktionen gemäß Ziffer V. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Advertiser freigegeben worden sein sollten, freigeben. Die Freigabe erfolgt im Einklang mit seiner bisherigen Vorgehensweise zur Freigabe oder Ablehnung von Transaktionen, Leads oder geforderten Aktionen, sofern keine angemessene Vorankündigung an die beteiligten Publisher erfolgte.

5.
Der Advertiser ist nur zur Ablehnung berechtigt von:

  • geforderten Transaktionen, bei denen der Advertiser gegenüber Actaria angemessen glaubhaft machen kann, dass sie aufgrund anwendbarer gesetzlicher Verbraucher-Widerrufsrechte oder vertraglicher Widerrufsrechte im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen storniert wurden;
  • geforderten Aktionen, bei denen der Advertiser gegenüber Actaria angemessen glaubhaft machen kann, dass sie entweder unter Verletzung der Geschäftsbedingungen oder sonstigen Anforderungen, die der Advertiser für die Bewerbung des Advertisers oder von dessen Produkten stellt, erzeugt wurden oder Ergebnis einer Täuschung durch einen beteiligten Publisher sind.

6.
Geforderte Aktionen werden am Ende des betreffenden Validierungszeitraums für geforderte Aktionen als durch den Advertiser freigegeben angesehen, sofern nicht gemäß dieser Ziffer abgelehnt.

VIII. Sonstige Gebühren und Provisionen

1.
Die Höhe der Netzwerk-Gebühr wird im Einzelvertrag bestimmt. Netzwerk-Gebühren sind zusätzlich zu den Provisionen oder Boni, auf denen sie basieren, zu zahlen.

2.
Der Advertiser bezahlt an Actaria ohne Abzug oder Aufrechnung:

  • die sich aus Ziffer VI. 1. der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Einzelvertrag ergebende Reguläre Monatsgebühr und die Reguläre Setup-Gebühr,
  • die Netzwerk-Gebühren und Provisionen in Bezug auf jede freigegebene Transaktion (CPO), jeden freigegebenen Lead (CPL), Clicks (CPC) oder tausend Ad Impressions (CPM),
  • die zwischen Advertiser und beteiligtem Publisher vereinbarten Boni sowie mögliche darauf entfallenden Netzwerk-Gebühren sowie
  • die Reintegrations-Gebühr in Bezug auf jede Reintegration.

3.
Für Advertiser-Ausfallzeiträume werden die Netzwerk-Gebühren, Boni und Provisionen von den Parteien nach vernünftigem Ermessen vereinbart. Dies geschieht unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Betrags der vom Advertiser zu tragenden Gebühren und Provisionen (einschließlich soweit anwendbar dem durchschnittlichen Betrag der vom Advertiser zu tragenden Gebühren und Provisionen während ähnlicher Zeiträume in vorhergehenden Jahren). Eine Zahlungspflicht trifft den Advertiser in jedem Fall dann, wenn durch ihn oder einen seiner Erfüllungsgehilfen ein Tracking-Ausfall oder eine sonstige Fehlfunktion verursacht wird. In einem solchen Fall errechnet sich der zu ersetzende Wert auf Basis der durchschnittlichen Tagesumsätze der letzten drei Monate. Pro angebrochenem Tag wird der vollständige Tagesumsatz fällig. Nach der Vereinbarung von Netzwerk-Gebühren, Boni und Provisionen gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert Actaria die betroffenen Publisher.

5.
Bei oder kurz nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung stellt Actaria dem Advertiser die Setup-Gebühr in Rechnung.

4.
Rechnungen werden entsprechend den Angaben im Einzelvertrag an die Rechnungs-E-Mail-Adresse des Advertisers gesendet.

6.
Actaria stellt dem Advertiser die Kosten (einschließlich Kaufpreis und Lieferkosten) von nicht stornierten Produktkäufen, die Actaria zum Testen der Einbindung des Tracking Codes gemäß Ziffer III. 3. getätigt hat, in Rechnung.

7.
Actaria stellt dem Advertiser gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen reguläre Setup-Gebühr in Rechnung, abzüglich etwaiger bereits gezahlter Teilbeträge der Setup-Gebühr.

8.
Soweit die nach dieser Vereinbarung geschuldete Vergütung nach Leistungserbringung fällig ist, stellt Actaria dem Advertiser die Monats-Gebühr (anteilig), die Netzwerk-Gebühren, die Provision und – gegebenenfalls – jegliche Boni mindestens einmal monatlich in Rechnung.

9.
Soweit die nach den vertraglichen Vereinbarungen geschuldete Vergütung auf Vorauszahlungsbasis fällig ist, gilt Folgendes:

  • Actaria übermittelt dem Advertiser bei Inkrafttreten der Vereinbarung im Voraus eine Zahlungsaufforderung für den Anzahlungsbetrag, der vom Advertiser unverzüglich zu zahlen ist und der als Anzahlung für spätere Netzwerk-Gebühren, Provisionen und Boni auf dem Konto des Advertisers hinterlegt wird (das Deposit).
  • Actaria stellt dem Advertiser die Monatsgebühren (Reguläre Netzwerk-Gebühr) mindestens einmal jährlich in Rechnung.
  • Actaria zieht bei Zahlungsfälligkeit die Monatsgebühr (Reguläre Netzwerk-Gebühr) vom Anzahlungsbetrag ab.
  • Actaria zieht die Netzwerk-Gebühren und Provisionen für Transaktionen und Leads zum Zeitpunkt ihrer Freigabe (oder erachteten Freigabe) gemäß Ziffer V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für Clicks oder jeweils tausend Ad Impressions sofort vom Anzahlungsbetrag ab.
  • Einen vereinbarten Bonus zieht Actaria vom Anzahlungsbetrag ab.
  • Actaria übermittelt weitere Zahlungsaufforderungen in Höhe des Anzahlungsbetrags in regelmäßigen Abständen innerhalb der Laufzeit, sobald der Deposit-Betrag weniger als die Hälfte des Anzahlungsbetrags (oder das von den Parteien vereinbarte Verhältnis) beträgt. Dieser ist vom Advertiser unverzüglich zu zahlen (sofern nicht anders vereinbart).
  • Für das durch Actaria einbehaltene Deposit fallen keine Zinsen an.
  • Die Höhe des Anzahlungsbetrags kann jederzeit durch entsprechende schriftliche Vereinbarung geändert werden.

IX. Zahlungsbedingungen

1.
Der Advertiser begleicht Rechnungen für die Setup-Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Der Advertiser begleicht alle weiteren Rechnungen innerhalb der im Einzelvertrag vereinbarten Zahlungsfristen. Alle Zahlungen werden auf das durch Actaria schriftlich benannte Konto überwiesen. Unbeschadet aller sonstigen Rechte oder Rechtsmittel, die Actaria zur Verfügung stehen gilt Folgendes, soweit der Advertiser seiner Zahlungspflicht bei Fälligkeit gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt:

  • Actaria kann ab dem Fälligkeitstermin bis zum Tag der Zahlung (unabhängig davon, ob vor oder nach einem Gerichtsurteil) jährliche Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag in Höhe von 4%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, täglich anfallend und mit vierteljährlicher Zinsbelastung, sowie die notwendigen angefallenen Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung der nicht gezahlten Beträge berechnen.
  • Zudem ist Actaria berechtigt, alle Dienstleistungen und Lizenzen auszusetzen, bis die Zahlung vollständig eingegangen ist oder diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.

2.
Alle im Rahmen dieser Vereinbarung fälligen Beträge verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Diese wird gegebenenfalls zum jeweiligen Prozentsatz hinzugefügt. Die Umsatzsteuer ist nach geltendem Recht von der umsatzsteuerpflichtigen Partei zu entrichten. Unterliegen Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung der Quellensteuer, ist der Advertiser berechtigt, den entsprechenden Betrag von Zahlungen an Actaria abzuziehen.

Die Parteien kommen überein, zur Reduzierung oder Umgehung der Quellensteuer zusammenzuarbeiten und, auf Anfrage, für die Reduzierung, Befreiung, Rückerstattung oder für den Abzug der Quellensteuer benötigte Dokumente bereitzustellen. Alle fälligen Beträge sind in der in der Rechnung angegebenen Währung zu begleichen. Kosten für die Währungsumrechnung oder Kosten aufgrund von Währungskursverlusten werden vom Advertiser getragen.

X. Exklusivität

1.
Während der Laufzeit schließt der Advertiser keine – weder direkte noch indirekte – Vereinbarungen, Übereinkommen oder andere Absprachen (ausdrücklich oder stillschweigend) mit Betreibern anderer Netzwerke oder Anbietern von Performance Marketing-Produkten oder -Dienstleistungen für die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen ab, die den von Actaria oder in dessen Auftrag im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Produkten oder Dienstleistungen ähneln oder gleichen, und unternimmt keinen Versuch, derartige Vereinbarungen abzuschließen.

2.
Der Advertiser zahlt Actaria bei Verletzung von Verpflichtungen aus Ziffer X. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Verlangen einen bezifferten Schadensersatz in Höhe von 30 % aller an Publisher oder Betreiber eines Marketing-Netzwerks direkt oder indirekt gezahlten oder fälligen Provisionen, Gebühren und anderen Beträge.

Die Parteien erkennen an, dass ein derartiger bezifferter Schadensersatz eine realistische Voreinschätzung des Verlustes des Unternehmens infolge einer Verletzung von Ziffer X. 1. darstellt.

XI. Sonstige Zusicherungen

1.
Jede Partei gewährleistet der anderen und verpflichtet sich während der Laufzeit dafür einzustehen, dass sie die Vollmacht und Befugnis besitzt, diese Vereinbarung abzuschließen, dass sie über alle Lizenzen und Genehmigungen verfügt, die für die Ausführung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung notwendig sind, dass sie ihren Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung in Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen und in Anwendung angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt nachkommt und dass sie keine falschen, missverständlichen oder herabsetzenden Darstellungen oder Aussagen über die jeweils andere Partei trifft.

2.
Der Advertiser gewährleistet Actaria und verpflichtet sich während der Laufzeit dafür einzustehen, dass sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verwendeten und zur Verfügung gestellten Advertiser-Materialien allen Werbevorschriften entsprechen und dass alle Änderungen an Provisionen gemäß Ziffer VI. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich von autorisiertem Personal vorgenommen werden.

XII. Erforderliche Lizenzen

1.
Der Advertiser gewährt Actaria hiermit eine nicht exklusive, übertragbare, unentgeltliche und weltweite Lizenz zur Veröffentlichung der Advertiser-Materialien über das Interface und zur Verwendung der Advertiser-Materialien für folgende Zwecke:

  • das Netzwerk zu betreiben
  • beteiligten Publishern die Vermarktung des Advertisers und seiner Produkte zu ermöglichen
  • den Geschäftsbetrieb des Advertisers nach den getroffenen Vereinbarungen zu vermarkten
  • auf sonstige Weise den / die Webseiten-Traffic-, Consumer-Behaviour-Tracking- und Transaktionserfassungsgeschäfte des Advertisers zum jeweiligen Zeitpunkt im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen zu betreiben

2.
Actaria ist berechtigt, beteiligten Publishern Unterlizenzen der Lizenz unter Ziffer XII. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewähren, soweit dies für die Vermarktung des Advertisers und seiner Produkte im Netzwerk durch beteiligte Publisher erforderlich ist.

3.
Eine Unterlizenz, die einem Publisher-Netzwerk gemäß Ziffer XII. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt wurde, kann von den beteiligten Publishern an Sub-Publisher weiter unterlizenziert werden, zu den Bedingungen aus Ziffer XII. 2.

4.
Eine Unterlizenz, die von einem Publisher-Netzwerk gemäß Ziffer XII. 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewährt wurde, kann vom Sub-Publisher ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Advertisers nicht weiter unterlizenziert werden.

5.
Actaria gewährt dem Advertiser hiermit eine nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, unentgeltliche und weltweite Lizenz zur Verwendung des Tracking Codes in den Advertiser-URLs und zur Verwendung des Interface soweit dies für den Advertiser erforderlich ist, um am Netzwerk teilzunehmen und seine Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen.

6.
Der Advertiser verpflichtet sich dazu, das Interface und den Tracking Code nicht zu ändern, zurückentwickeln oder abgeleitete Werke von diesen zu erstellen und dies auch nicht zu versuchen.

7.
Jede Partei behält sämtliche Rechte, Titel und Interessen an dem von ihr im Rahmen dieser Vereinbarung erschaffenen oder dem unter dieser Ziffer XII. lizenzierten geistigen Eigentum.

8.
Der Advertiser wird Actaria und seine Konzerngesellschaften entschädigen und schadlos halten (einschließlich deren Geschäftsführer, Angestellte, Vertreter oder Auftragnehmer) für alle Ansprüche, Kosten, Schäden, Verluste, Verbindlichkeiten und sonstigen Aufwendungen (einschließlich Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten), die Actaria in Bezug auf jegliche Rechtsverfolgung, Klagen oder sonstige Verfahren gegen Actaria durch Dritte entstehen, die sich aus der Nutzung der Advertiser-Materialien durch Actaria oder beteiligte Publisher gemäß dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen.

XIII. Vertraulichkeit

Jede Partei verwendet vertrauliche Informationen nur zur Erhaltung ihrer Rechte oder Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung. Wie in dieser Vereinbarung dargelegt, veröffentlicht keine der Parteien vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Die Vertraulichkeitspflichten in dieser Vereinbarung gelten nicht für Informationen:

  • die öffentlich zugänglich sind (nicht infolge einer Verletzung dieser Vereinbarung)
  • unabhängig von der erhaltenden Partei erarbeitet wurden
  • die im Interface bei Erhalt oder Erbringung der Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung veröffentlicht wurden
  • deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist oder richterlich angeordnet wurde

Actaria ist berechtigt, vertrauliche Informationen an Konzerngesellschaften weiterzugeben. Die Regelungen dieses Abschnitts entfalten auch über die Beendigung der Vereinbarung hinaus Gültigkeit.

XIV. Datenschutz

1.
Actaria und der Advertiser kommen ihren jeweiligen Pflichten entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz jederzeit und in vollem Umfang nach. Jede Partei kooperiert in angemessenem Umfang mit der anderen Partei, um dieser die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen.

2.
Der Advertiser gewährleistet und verpflichtet sich während der Laufzeit dafür einzustehen, dass er über sämtliche Rechte oder Einwilligungen verfügt, die notwendig sind für jegliche Verarbeitung im Rahmen dieser Vereinbarung, durchgeführt von Actaria oder einem beteiligten Publisher, auftretend als Auftragsdatenverarbeiter (Auftragnehmer der Auftrags-datenverarbeitung) im Auftrag des Advertisers, der wiederum als für die Verarbeitung Verantwortlicher (Auftraggeber der Auftragsdatenverarbeitung) agiert sowie den Transfer von persönlichen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durch Actaria oder einen beteiligten Publisher

3.
Vorbehaltlich Ziffer XIV. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die als Auftragsdatenverarbeiter agierende Partei – sofern eine Partei ein für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und die andere ein Auftragsdatenverarbeiter ist – sich an Folgendes halten:

  • Persönliche Daten wird sie ausschließlich entsprechend den Anweisungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen zum jeweiligen Zeitpunkt verarbeiten.
  • Sie wird so unverzüglich nach Kenntniserlangung den für die Verarbeitung Verantwortlichen über alle erhaltenen Mitteilungen hinsichtlich der Verarbeitung von persönlichen Daten benachrichtigen.
  • Sie wird unverzüglich nach Kenntniserlangung den für die Verarbeitung Verantwortlichen informieren, wenn persönliche Daten verloren gegangen oder veröffentlicht, beschädigt, zerstört oder unrechtmäßig verarbeitet wurden.
  • Sie wird den für die Verarbeitung Verantwortlichen innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang einer Zugriffsanfrage durch eine betroffene Person informieren und den für die Verarbeitung Verantwortlichen auf dessen Kosten bei seiner Reaktion unterstützen.
  • Sie wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbeabsichtigte/n Verlust und Beschädigung sowie unrechtmäßige Verarbeitung von persönlichen Daten ergreifen.

4.
Der Advertiser wird nichts tun oder unterlassen, wodurch Actaria seine Pflichten gemäß den Regelungen zum Datenschutz verletzen würde.

5.
Der Advertiser holt die Einwilligung von Besuchern und anderen Nutzern der Advertiser-URLs in Bezug auf Cookies oder andere Tracking-Technologien von Actaria im Rahmen dieser Vereinbarung ein.

6.
Die von ihr mit dem Betrieb des Marketing-Netzwerkes beauftragten Vertragspartner (vgl. Ziffer IV. 10.) haben sich gegenüber Actaria vertraglich dazu verpflichtet, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch die Vertragspartner übernimmt Actaria keine Haftung. Actaria wird dem Advertiser im Falle der Beauftragung von Vertragspartnern mit dem Betrieb des Marketingnetzwerkes unaufgefordert Zugriff auf die jeweils gültigen Datenschutzrichtlinien dieser Vertragspartner ermöglichen (z.B. durch Übermittlung eines entsprechenden links).

7.
Zusätzlich verweisen wir auf unsere separaten allgemeinen Datenschutzrichtlinien.

XV. Haftungsbeschränkungen

Die folgenden Bestimmungen regeln abschließend die Haftung von Actaria und seiner Konzerngesellschaften im Rahmen oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung.

1.
Weder Actaria noch seine Konzerngesellschaften sind für etwaige Verluste des Advertisers haftbar, wenn die Einhaltung der Vereinbarung durch Actaria aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Advertisers verhindert wird.

2.
Weder Actaria noch seine Konzerngesellschaften haften gegenüber dem Advertiser für Verluste jedweder Art, einschließlich Beeinträchtigungen des Geschäfts- oder Firmenwerts, Verlust erwarteter Einsparungen, Warenverluste, Verluste durch nicht abgeschlossene Verträge, Nutzungs- oder Datenverluste, Verluste, die aus Handlungen oder Unterlassungen eines Publishers resultieren oder für besondere, indirekte, nachfolgende oder rein wirtschaftliche Verluste, Kosten, Schäden, Gebühren oder sonstige Ausgaben.

3.
Der Advertiser stellt Actaria für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen durch den Advertiser und/oder dessen Partner und/oder Beauftragte und/oder Verletzungen von Rechten Dritter von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die Actaria durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung.

4.
Die Gesamthaftung von Actaria und seinen Konzerngesellschaften aus den vertraglichen Beziehungen auf Grundlage des Einzelvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht), wegen Falschdarstellung, Rückerstattung oder sonst im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstandenen Forderungen bzw. Schäden wird auf den Betrag der Netzwerk-Gebühr beschränkt, die Actaria tatsächlich vom Advertiser im Zeitraum von 12 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs erhalten hat.

5.
Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung anders angegeben, sind alle Gewährleistungen, Konditionen und sonstigen Bedingungen aufgrund Gesetz oder Gewohnheitsrecht bis zum gesetzlich zulässigen Höchstumfang ausgeschlossen.

6.
Das Netzwerk, das Interface, der Tracking Code, die Dienstleistungen, ihre Nutzung und deren Nutzungsergebnisse werden so, wie sie sind, ohne Gewähr von Actaria bereitgestellt. Actaria lehnt alle ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen ab, einschließlich Gewährleistungen zufriedenstellender Qualität und Eignung für bestimmte Zwecke, die in Bezug auf das Netzwerk, das Interface, den Tracking Code, die Dienstleistungen, ihre Nutzung und deren Ergebnisse stillschweigend inbegriffen sein können.

Die Leistungsfähigkeit des Netzwerks und des Interface hängt von Dritten ab und liegt außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Unternehmens.

7.
Die Haftung von Actaria ist ausdrücklich ausgeschlossen für folgende Tatbestände:

  • dass die Nutzung oder der Betrieb des Netzwerks, des Interface oder des Tracking Codes ohne Unterbrechungen oder fehlerfrei läuft;
  • dass Mängel am Netzwerk, des Interface oder am Tracking Code behoben werden;
  • dass das Netz, das Interface oder der Tracking Code frei von Viren und Schadcodes sind;
  • dass die angewendeten Sicherheitsverfahren ausreichen;
  • in Bezug auf Publisher oder die von diesen eingesetzten Technologien;
  • hinsichtlich der Korrektheit, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit von Publishern, den von diesen eingesetzten Technologien sowie des Netzwerks, des Interface oder des Tracking Codes.

8.
Durch diese Vereinbarung wird die Haftung von Actaria oder seiner Konzerngesellschaften für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, für Betrug, vorsätzliche Falschdarstellung oder vorsätzliche betrügerische Falschaussagen weder ausgeschlossen noch begrenzt.

XVI. Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

1.
Die Vertragslaufzeit beginnt zu dem im Einzelvertrag angegebenen Zeitpunkt. Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer gültig.

2.
Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Die nach dieser Vorschrift gültige Kündigungsfrist verlängert sich ggf. um den Mindestzeitraum verlängert, der für den Abschluss von laufenden Kampagnen notwendig ist, soweit deren Beendigungszeitpunkt außerhalb der regulären Kündigungsfrist liegt.

3.
Daneben bleibt das Recht der Parteien unberührt, das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden.

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags durch Actaria liegt insbesondere unter folgenden Voraussetzungen vor:

  • Wenn der Advertiser seinen Verpflichtungen gemäß den Ziffern II. 2. oder III. 2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
  • Actaria nicht die vertraglich geschuldete Unterstützung liefert, die billigerweise verlangt werden kann, damit Actaria die ihm obliegenden Verpflichtungen aus diesem Vertrag ordnungsgemäß erfüllen kann.
  • Wenn der Advertiser nicht innerhalb von 90 Tagen seine Teilnahme im Netzwerk beginnt, ohne dass dies von Actaria zu vertreten ist.

Auch eine außerordentliche Kündigung unterliegt dem Schriftformerfordernis.

4.
Mit Wirksamwerden der Kündigung

  • verlieren alle verlieren alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erteilten Lizenzen ihre Gültigkeit;
  • verrechnet Actaria alle ausstehenden Zahlungen durch Abzug vom Deposit und erstattet den Restbetrag des Deposits an den Advertiser zurück, soweit die Leistungen dieser Vereinbarung auf Deposit-Basis fällig sind;
  • gibt jede Partei innerhalb von fünf Arbeitstagen alle vertraulichen Informationen zurück oder zerstört diese auf Wunsch der jeweils anderen Partei;
  • erfüllt der Advertiser unverzüglich alle ausstehenden und fälligen Ansprüche auf Netzwerk-Gebühren, Provisionen und sonstige Zahlungen an Actaria.

XVII. Schlussbestimmungen

1.
Sollten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis auf weiteres für alle Folgegeschäften zwischen Actaria und dem Advertiser.

3.
Der Advertiser kann nur mit solchen Forderungen gegenüber Actaria aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis darf der Advertiser nur mit Zustimmung von Actaria abtreten.

5.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Advertiser Kaufmann ist, eine Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz von Actaria zuständig ist. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.

6.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Advertisers gelten nur insoweit, als Actaria ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Stand: 01.10.2021